Befunderstellung
Grundsätzlich gilt: Wofür auch immer Sie Ihren Rauchfang verwenden möchten (Heizung, Entlüftung, Kabelhochführung,…), Sie benötigen vor dem Anschluss einen Befund. Denn nicht jeder Rauchfang ist für jede Art der Benützung geeignet! Nur mit einem Befund ist sichergestellt, dass Sie den Rauchfang gefahrlos benützen können.
Für jeden Neuanschluss einer Feuerstätte (gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe - auch Gasdekorationsfeuerstätten, offene Kamine, Pelletöfen etc.) bzw. bei jeder Änderung an Ihrer Feuerstätte, oder deren Aufstellung, wird ein positiver Befund vom zuständigen Rauchfangkehrer benötigt. (im Wiener Feuerpolizei- Luftreinhalte und Klimaanlagengesetz geregelt) Im Zuge der Befunderstellung wird festgestellt, ob Ihre gewünschte Feuerstätte mit dem vorhandenen Fang kompatibel ist und welche Auflagen für einen Anschluss und einen gefahrlosen Betrieb eventuell notwendig sind. Befunde dienen Ihrer Sicherheit. Ein Befund ist ebenso vor der Einleitung von Kabeln (z.B. Satellitenkabel) oder bei sonstiger zweckfremder Nutzung von unbenützten Fängen und/oder Lüftungen notwendig!
WOZU EINEN BEFUND BEIM AUSTAUSCH VON GASFEUERSTÄTTEN ?
VORBEFUND
- der bauliche Zustand des Fanges
- Zulassungen von Fangsystem & Feuerstätte
- Eignung des Fanges für geplanten Brennstoffeinsatz und geplanter Feuerstättentype
- Feuerstättenaufstellung und -anschluss (z.B. Brandschutz, Abgasführung)
- Ausreichende Verbrennungsluftzuführung
- Notwendige Reinigungsöffnungen und deren Überprüfbarkeit;
ENDBEFUND
NEUINSTALLATION ODER TAUSCH EINER AUSSENWANDKOMBITHERME
ANSCHLUSS VON ENTLÜFTUNGEN / LÜFTUNGSBEFUND
DURCHLEITUNG VON KABELN / ANTENNENBEFUND (Z. B. SATELLITENKABEL)